
Einmalige staatliche Förderung für eingezahlte Anteile aus 2010 und 2011
Gemäß § 2 Abs. 1 Wohnungsbau-Prämiengesetz (WoPG) besteht für Sie die Möglichkeit, die staatliche Förderung der Genossenschaftsanteile in Form der Wohnungsbauprämie in Anspruch zu nehmen.
Sie haben eine Wohnung oder eine Garage aus dem Bestand unserer Genossenschaft angemietet und die dazu notwendigen Genossenschaftsanteile gemäß unserer Satzung erworben? Ihr in den Jahren 2010 und 2011 eingezahlter Betrag kann im Rahmen der Wohnungsbauprämie einmalig mit 8,8 % von maximal 512,00 € (ledig)/ 1023,00 € (verheiratet) vom Staat gefördert werden, vorausgesetzt, es besteht noch kein Bausparvertrag und Ihr zu versteuerndes Einkommen übersteigt nicht 25.600 € (ledig)/ 51.200 € (verheiratet).
Erläuterung zur Wohnungsbauprämie:http://www.bauverein-halle-leuna.de/upload/Erlaeuterung_zur_Wohnungsbaupraemie.pdf
Sollten Sie Interesse an der staatlichen Förderung von Genossenschaftsanteilen haben, drucken Sie sich bitte das Antragsformular aus. Wenn das Formular dann vollständig von Ihnen ausgefüllt und unterschrieben wurde, senden Sie es uns zu. Bitte beachten Sie, dass zusammen veranlagte Ehegatten beide das Antragsformular unterzeichnen.
Antragsformular: http://www.bauverein-halle-leuna.de/upload/Antrag_Wohnungsbaupraemie.pdf
(Text: Kristina Kampe, Mitgliederwesen)
Kontakt für Rückfragen:
Kristina Kampe
Schülershof 12
06108 Halle (Saale)
0345 6734104
k.kampe@bauverein-halle-leuna.de